Nachrüstung
In vielen Fällen sind die vorhanden Fenster "so gut in Schuss", dass eine Nachrüstung deutliche Verbesserung schafft. Die einbruchhemmende Wirkung ist hier in der Regel auf das Aufhebeln gerichtet. Es gibt eine Vielzahl von geprüften Produkten, die das Aufhebeln erschweren. Jedoch ist vom Fachmann zu prüfen, wo in welcher Anzahl und mit welcher Befestigungstechnik diese Produkte montiert werden. Diese nachträglich montierten Aufhebelsicherungen sind eine kostengünstige Möglichkeit, Ihre vorhanden Fenster und Fenstertüren gegen Einbruch zu sichern. Wichtig ist, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass eine noch so gute Nachrüstung (auch nach DIN 18104 Teil1 und Teil 2) nicht vergleichbar mit einem einbruchhemmend geprüften Element ist.
Die KfW fördert diese Nachrüstungen mit einem Zuschuss, ab einem Auftragswert von 500 € bis 1000 € 20 %, ab 1000 € bis 15000 € 10 %. Der Antrag 455 kann bei der KfW Online gestellt werden. Es wird kein Angebot benötigt, sondern die reine Absicht reicht, mit Einreichen der Rechnung über die Nachrüstung nach DIN wird die Förderung ausgezahlt.
- Folgende Fenstersicherungen bieten wir Ihnen an:
- Nachrüstung vorhandener Fenster nach DIN 18104 Teil 1 aufgeschraubte Aufhebelsicherungen
- Nachrüstung vorhandener Fenster nach DIN 18104 Teil 2 innenliegende Beschläge (umlaufende Pilzkopfbeschläge)
- Einbruchhemmend geprüfte Fensterelement nach DIN V ENV 1627 WK2 bis WK4 seit kurzem in der neuen Euro Norm DIN EN 1627-30 RC 2 bis RC 4
- Einbruchhemmende Gitter nach VdS Richtlinie
- Alle Montageleistungen durch eigene Mitarbeiter
Weitere Einstiegsöffnungen oder Risikostellen werden bei einem Ortstermin gesondert betrachtet, um eine angepasste Sicherung zu erreichen.
DIN 18104 Teil 1
Die DIN 18104-1 behandelt die Installation von einbruchhemmenden Nachrüstprodukten für Fenster und Türen. Diese Produkte bieten zusätzlichen Einbruchschutz, sind optisch sichtbar und werden in der Regel zur ergänzenden Bedienung verwendet. Für weitere Informationen empfehle ich den Besuch der Website der Firma Abus, die hochwertige Sicherheitsprodukte anbietet.
DIN 18104 Teil 2
Gemäß DIN 18104-2 werden verdeckt sitzende Pilzkopfbeschläge als einbruchhemmende Nachrüstung für Fenster und Fenstertüren verwendet. Sie erfüllen spezifische Mindestanforderungen an Fenster wie Holzart, Fensterstärke und Profilierung bei Kunststofffenstern. Der Vorteil liegt in der unauffälligen Optik und der zentralen Bedienung über einen geprüften Fenstergriff. Bei Bedarf können sie mit Aufhebelsicherungen nach DIN 18104 Teil 1 kombiniert werden.
Fenstergitter
Wir fertigen maßgeschneiderte Fenstergitter in unserer eigenen Werkstatt, basierend auf den VdS-Richtlinien und Ihren individuellen Wünschen. Der Rahmen besteht aus 18 mm starkem Vierkantvollstahl und die Füllstäbe sind ebenfalls 18 mm stark, mit Querstäben im gleichen Durchmesser. Die horizontalen Abstände betragen 100 mm und die vertikalen Abstände 250 mm. Die Montage erfolgt objektbezogen, vorzugsweise in den Fensteröffnungen.
Einbruchhemmende Verglasung
Um das Risiko des Glasbruches zu minimieren rüsten wir je nach Anforderung vorhandene Fenster mit DIN geprüften Isolierverglasungen nach. Wir empfehlen mindesten P4A oder besser P5A nach DIN EN 356 für die Nachrüstung von Fenstern. Als Alternative ist rein rechnerisch ein einbruchhemmendes Element immer eine gute Wahl, da hier das gesamt Element nach DIN geprüft ist.